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Unsere vom BAMF geförderten Kurse unterstützen Sie dabei, in Deutschland anzukommen und hier ein neues Zuhause zu finden. In Allgemeinen Integrationskursen oder Alphabetisierungskursen lernen Sie Deutsch bis zum Niveau A2/B1. Im Vordergrund steht dabei die Kommunikation im Alltag. Sie schließen den Kurs mit dem Deutsch Test für Zuwanderer (DTZ) ab. Anschließend besuchen Sie den Orientierungskurs und lernen die Politik, Geschichte und Kultur Deutschlands besser kennen. Das Beherrschen der deutschen Sprache gehört somit zu den elementaren Schlüsselqualifikationen in unserer deutschen Gesellschaft.
Besondere Berücksichtigung für die Teilnahme an Integrationskursen finden alle Teilnehmergruppen, die das Interesse hegen, die deutsche Sprache zu erlernen. Hierzu zählen Neuzugewanderte oder bereits länger in Deutschland lebende Migrant*innen, EU-Bürger*innen sowie Spätaussiedler*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
Ein Allgemeiner Integrationskurs ist aufgeteilt in zwei Abschnitte und gliedert sich wie folgt:
Der Allgemeine Integrationskurs verfügt somit über 700 UE.
Der Alphabetisierungskurs ist aufgeteilt in zwei Abschnitte und gliedert sich wie folgt:
* Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
** Der deutsche Orientierungskurs als Teil des Integrationskurses vermittelt 100 Unterrichtsstunden lang Kenntnisse zu Staat, Gesellschaft und Geschichte Deutschlands.
Um einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen zu haben, müssen alle Teilnehmer*innen eine „DTZ-Prüfung “ sowie den Test „Leben in Deutschland “ absolvieren.
Nach Abschluss des Sprachkurses folgt die DTZ-Prüfung (Deutschtest für Zuwanderer- auf Niveau B1).
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Mit dem Abschluss der DTZ-Prüfung, können Sie ein der folgenden Zertifikate erlangen, welche Sie im Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen können:
Anschließend, nach dem Orientierungskurs, haben Sie bei einer Teilnahme an dem Test „Leben in Deutschland“ die Möglichkeit, auch die für die Einbürgerung geforderten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG), wenn Sie bei diesem mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten.
Gefördert von:
KOORDINATOR FÜR SPRACHKURSE
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